Direkt zum Inhalt

KSL Düsseldorf fordert mehr barrierefreien Wohnraum

18.05.2020
Foto: Visit Frankurt, Andi Weiland I Gesellschaftsbilder.de

Eine Wohnung zu finden, die den eigenen Bedürfnissen gerecht wird und zudem noch bezahlbar ist, stellt viele Menschen in Düsseldorf und dem gesamten Regierungsbezirk vor eine große Herausforderung. Eine Herausforderung, die gerade für Menschen mit Beeinträchtigung oft zum nahezu unlösbaren Problem wird. Wenn zu den finanziellen Hindernissen dann auch noch bauliche Barrieren hinzukommen, wird die Wohnungssuche zum Glücksspiel mit minimalsten Erfolgschancen.

Um auf den Mangel an barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnraum in der Stadt Düsseldorf und dem gesamten Regierungsbezirk aufmerksam zu machen, ist das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) Düsseldorf schon länger mit Vertreter*innen der Landespolitik im Gespräch. 

Das KSL Düsseldorf hofft, dass in absehbarer Zeit ein politisches Umdenken stattfindet, um die nötigen Änderungen in der Landesbauordnung durchsetzen zu können. Da es sich dabei voraussichtlich um einen langwierigen Prozess handeln wird, freut sich das KSL Düsseldorf über einen Beschlussvorschlag des Fachbeirates „Barrierefreiheit, Zugänglichkeit und Wohnen“. Der Fachbeirat ist dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen angesiedelt. Die Beschlussvorlage sieht vor, dass die Regelungen zur Barrierefreiheit der Verwaltungsvorschrift zur Einführung Technischer Baubestimmungen (VVTB) an die Landesbauordnung und die Vorgaben der UN-BRK angepasst werden müssen. Ebenso sollen Widersprüche zwischen Gesetz und Verwaltungsvorschriften aufgelöst werden. Bei der Überarbeitung sollen ferner die im Inklusionsbeirat organisierten Verbände der Menschen mit Behinderung entsprechend der Vorgaben der UN-BRK zeitnah und umfassend beteiligt werden. 

Forderungen des Fachbeirates 

Die aufgelisteten Forderungen des Fachbeirates „Barrierefreiheit, Zugänglichkeit und Wohnen“ decken sich vollumfänglich mit den Ansätzen des KSL Düsseldorf:
• Die Begriffsbestimmung zur Barrierefreiheit aus § 2 Absatz 10 Bauordnung NRW muss mit den drei Aspekten Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit konsequent zur Anwendung kommen.
• In den VVTB NRW müssen auch die Belange der Menschen mit Sinnesbehinderung berücksichtigt werden, d.h. visuell kontrastierende Bodenbeläge, Markierungen an Wänden und Türen sowie Orientierungshilfen an Treppen und Einzelstufen sind vorzusehen. Für die Bereiche Warnen, Orientieren, Leiten sowie in Bezug auf Kommunikationsanlagen und weitere Bedienelemente ist das Zwei-Sinne-Prinzip anzuwenden.  
• Auch für Neubauten mit drei Geschossen oder weniger muss ein barrierefreier Zugang mit einer barrierefreien inneren Erschließung verpflichtend sein. Durch die aktuelle VVTB werden auch Hochparterre-Wohnungen ermöglicht und sogar mit öffentlichen Mitteln gefördert, die für Menschen mit Geheinschränkungen nicht erreichbar sind. Dies muss geändert werden.
• Die VVTB müssen außerdem regeln, unter welchen Voraussetzungen eine Wohnung entsprechend des Wortlauts von § 49 BauO NRW 2018 „eingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar“ ist. 
• Die seitliche Anfahrbarkeit von Türen barrierefreier Wohnungen muss zwingend vorgeschrieben werden, da diese ansonsten von Rollstuhlfahrer*innen nicht zu nutzen sind. 
• Beidseitige Treppenhandläufe müssen vorgeschrieben werden wie etwa in Bayern, wo dies bei Häusern mit mehr als zwei Wohnungen der Fall ist. Diese müssen jeweils vor der ersten Stufe beginnen und nach der letzten Stufe enden. In Häusern mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Treppenläufe gerade sein. 
• Neben den notwendigen Treppen müssen auch die Haupterschließungstreppen barrierefrei gestaltet werden. 
• Die VVTB muss dahingehend geändert werden, dass es auch im Schlafraum möglich ist, im Sitzen aus dem Fenster zu schauen.

Vorbehalte ausräumen

Für die Leiterin des KSL Düsseldorf, Iris Colsman, ist klar, dass es in der Landespolitik noch Vorbehalte gegen diese Ergänzungen in der Landesbauordnung gibt. „Trotzdem werden wir alles tun was uns möglich ist, um auch die letzten Vorbehalte auszuräumen, die dieser sinnvollen und nötigen Änderung der Landesbauordnung entgegenstehen,“ zeigt sich Iris Colsman kämpferisch. 

Das KSL Düsseldorf ist schon länger mit Landespolitikern im Gespräch, um für die nötigen politischen Entscheidungen um Unterstützung zu werben. Denn für die Leiterin des KSL Düsseldorf ist klar: „Jede Wohnung, die wir jetzt nicht barrierefrei bauen wird uns in Zukunft fehlen. Unsere Gesellschaft wird immer älter und es ist absolut zwingend, dass wir jetzt dafür die Voraussetzungen schaffen, dass in zehn oder zwanzig Jahren genug barrierefreie Wohnungen vorhanden sind, die es uns allen ermöglichen, ein weitestgehend unabhängiges und vor allem selbstbestimmtes Leben führen zu können.“