Direkt zum Inhalt

EUTB-Austauschforum im Regierungsbezirk Düsseldorf

28.11.2022
17 Teilnehmer*innen des EUTB-Austauschforums per Zoom

Die Schnittstellen von Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen war ein zentrales Thema des EUTB-Austauschforums am 24. November 2022 mit dem KSL Düsseldorf. Zudem haben Katja Fellenberg und Giulia Mier „incluyou“ vorgestellt.

Schnittstellen von Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen

Tobias Fischer, Jurist beim KSL Düsseldorf, leitete zunächst in die Thematik ein: Behinderte Menschen mit Pflegebedarf erhielten meist eine Kombination aus Leistungen der Eingliederungshilfe des SGB IX und der Sozialen Pflegeversicherung des SGB XI sowie bei bestehender Bedürftigkeit auch Leistungen der Hilfe zur Pflege aus der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Welche Rechtsnormen für die Schnittstelle von Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen maßgeblich seien, hänge vom Aufenthaltsort des leistungsberechtigten Menschen ab. 

Anschließend gab Tobias Fischer eine Übersicht über rechtliche Grundlagen der Eingliederungshilfe, der Pflegeversicherung und Hilfe zur Pflege. Zentrale Aufgaben der Eingliederungshilfe seien, den Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entsprächen, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Menschen mit Behinderung sollen dazu befähigt werden, ihre Lebensplanung und Lebensführung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können. Eine zentrale Aufgabe der gesetzlichen Pflegeversicherung sei es, den Pflegebedürftigen zu helfen, trotz ihres Pflegebedarfs ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Die Leistungen der Hilfe zur Pflege seien nachrangig und würden erst erbracht, wenn die bestehenden Bedarfe nicht durch Leistungen nach anderen Leistungsgesetzen gedeckt würden, und dazu eine Bedürftigkeit bestehe.

Daran anknüpfend ging Tobias Fischer auf die Schnittstelle von Eingliederungshilfe und Pflege ein. Die Abgrenzung, welche Leistungen in welchem Leistungssystem erbracht werden, bestimme sich nach dem Charakter der Leistung, der auch durch das Verfahren der Bedarfsermittlung bestimmt würde. Die Ermittlung des Pflegegrades erfolge nach dem Begutachtungsinstrument der Pflegeversicherung. 

incluyou

Katja Fellenberg, langjährige Assistenznehmerin und Behindertenbeauftragte von Erkrath und Giulia Mier, derzeit Assistenzgeberin, stellten „incluyou“ (in Gründung) vor. Mit „incluyou“ könnten Menschen mit Behinderung ihr Persönliches Budget selbstbestimmt beantragen, organisieren und nutzen, so die beiden Gründerinnen. Leistungsschwerpunkte seien u.a. Unterstützung bei der Antragsstellung des Persönlichen Budgets, Hilfestellung/Begleitung/Empowern für ein erfolgreiches Antragsverfahren, Lohnbuchhaltung, Supervision/Rollenfindung und Unterstützung im Betriebsablauf. 

Fragen und Diskussionen rundeten die gelungene Veranstaltung ab.