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Barrierefreiheit von Postkästen

19.05.2021
Gelber Briefkasten der Deutschen Post

Ein Mitglied des Behindertenbeirates der Stadt Duisburg brachte beim letzten Netzwerktreffen das Thema Barrierefreiheit von Postkästen ein, die aus Sicht der Beiratsmitglieder nicht gegeben ist. Konkret ging es darum, dass die meisten öffentlichen Briefkästen nur nach oben zu öffnen sind. Dies entspreche nicht den Anforderungen der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen. So haben diese große Probleme, eines der normalsten Dinge selber zu erledigen, nämlich einen Brief selbstständig in einen Briefkasten einzuwerfen. Die Stadtverwaltung Duisburg hatte sich bereits an die Deutsche Post gewandt, die die Lösung des Problems - eine Änderung der Postkastenöffnung - allerdings nicht in Aussicht gestellt hat. 

Aus Sicht des Netzwerkes und des KSL Düsseldorf handelt es sich bei dem Vorschlag um eine berechtigte Forderung. Die Begründung der Absage der Deutschen Post entspricht unserer Meinung nicht den Grundsätzen der UN-BRK. 

Kontakt zu Jürgen Dusel

Auf Wunsch der Beiratsmitglieder aus unterschiedlichen Städten und Gemeinden aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf, hat das KSL Düsseldorf Herrn Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, kontaktiert. 
 
Jürgen Dusel befürwortet das Anliegen und hat sich schon mehrfach wegen verschiedener Problematiken an die Deutsche Post gewandt. Zudem hat sein Büro dem KSL Düsseldorf unter anderem Folgendes mitgeteilt: 

„Als Trägerin öffentlicher Gewalt im Sinne des §1 Behindertengleichstellungsgesetz hat die Bundesnetzagentur im Rahmen der Aufsicht über die Deutsche Post AG aktiv darauf hinzuwirken, die Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
 
Ich möchte darauf hinweisen, dass der Druck auf private Unternehmen und Anbieter steigen wird, die Barrierefreiheit Ihrer Produkte und Dienstleistungen zu gewährleisten. Denn bis zum 28. Juni 2022 muss der European Accessibility Act (EAA) in nationales Recht umgesetzt werden. Die Vorarbeiten zu einem entsprechenden Gesetz stehen kurz vor dem Abschluss. Damit soll durch höhere Anforderungen an die Barrierefreiheit eine inklusivere Gesellschaft verwirklicht und Menschen mit Behinderungen die voll umfängliche Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglicht werden. 
 
Um im aktuellen politischen Diskurs die Forderung nach einer Verpflichtung auch der privaten Unternehmen zur Barrierefreiheit und der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit praktischen Beispielen untermauern zu können, ist Ihre Zuschrift für den Beauftragten daher von großer Bedeutung.“