Direkt zum Inhalt
19.11.2019
Faltblatt BTHG

November 2019: Das BTHG soll ab dem 1. Januar 2020 mehr Selbstbestimmung bringen. Die Sozialleistungen werden von der Wohnform getrennt. Die neue Unterstützungsform richtig sich künftig nach den individuellen Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen. Sie sollen künftig selbst entscheiden, was mit ihrem Geld passiert.

Was bedeutet die Umstellung für Menschen mit Behinderungen in Wohneinrichtungen, ihre Angehörigen und Betreuenden? In diesem Faltblatt des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW sind die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Das Faltblatt steht als PDF-Dokument bereit.

 

📥 Downloads