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Auf dem Weg zum Behindertenbeirat in Ratingen - wer geht mit?

13.09.2021
Karin Keune, Vorsitzende der Aktionsgemeinschaft für Behinderte in Ratingen e.V. und Teilhabeberaterin in der EUTB

Die Aktionsgemeinschaft für Behinderte in Ratingen e.V. veranstaltete am 6. September 2021 einen Infoabend zum Thema „Mehr politische Partizipation wagen -  Der Weg zum Behindertenbeirat in Ratingen." Anlass war der Auftrag des Stadtrats an die Verwaltung eine Beiratsgründung zu prüfen. Neben dem Behindertenkoordinator der Stadt Ratingen, Jörg Saborni, lauschten 15 Mitglieder der Aktionsgemeinschaft einem Infovortrag von Jörg Rodeike vom Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) Düsseldorf. Er informierte über die rechtliche Lage und die Voraussetzungen zur Beiratsgründung in Ratingen. 

Die Anwesenden begrüßten das Vorhaben der Beiratsgründung. Da die meisten Mitglieder der Aktionsgemeinschaft selbst keine Beeinträchtigung haben, werden nun Menschen mit Beeinträchtigungen gesucht, die Interesse haben, in einem Beirat mitzuwirken. Ratinger mit Beeinträchtigung ab 16 Jahre und mit Interesse an politischer Mitarbeit können sich über die Möglichkeiten der politischen Partizipation informieren und den Beirat mit auf den Weg bringen. Ihre Behinderung – egal welche – ist ausdrücklich erwünscht und stellt keinen Nachteil dar. Weitere Treffen der Gründungsgruppe folgen.

„Wenn sie an der Mitgestaltung interessiert sind, können sie sich in der Ratinger Beratungsstelle der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ (EUTB) unter der Telefonnummer 02102 7068541 melden. Dann erhalten Sie weitere Informationen erhalten. Herr Rodeike vom KSL Düsseldorf ist bereit, die Gründungsgruppe zu begleiten und die Kompetenzen zur politischen Teilhabe der Interessierten zu stärken“ so Karin Keune, Vorsitzende der Aktionsgemeinschaft und Teilhabeberaterin in der EUTB. 

Durch einen Beirat werden Menschen mit Behinderungen direkt in politische Entscheidungen eingebunden, ganz in dem Sinne der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen: Nichts ohne uns über uns. 

Schon die von Deutschland in 2009 unterzeichnete UN-BRK fordert, „dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können“ (Artikel 29). Das Behindertengleichstellungsgesetz des Landes NRW (BGG NRW) und das Inklusionsgrundsätzegesetz NRW von 2016 setzen den rechtlichen Rahmen dafür. Politik und Verwaltung in Ratingen haben gute Erfahrungen mit den bereits existierenden Beiräten, wie dem Jugendrat, dem Seniorenrat oder dem Integrationsrat gemacht. Durch eine Beiratsgründung können dann auch Menschen mit Behinderungen in Ratingen auf kommunaler Ebene gleichberechtigt teilhaben und mitwirken.