Am 9. Februar 2021 lud das KSL Düsseldorf in Kooperation mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) und der Landesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget zum Online-Praxisdialog für Solingen, Remscheid und Wuppertal ein.
Alexandra Breuer, Fallmanagerin des LVR für die Stadt Wuppertal, gab zu Beginn einen Überblick über das Persönliche Budget. Zweck des Persönlichen Budgets sei es, den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Auf der einen Seite könne es zwar anstrengend sein, eigene Verantwortung wahrzunehmen, auf der anderen Seite sei es aber auch eine große Chance mit dem Persönlichen Budget, ein Mehr an Selbstbestimmung zu erhalten.
Weiterhin könne das Persönliche Budget von einem zuständigen Leistungsträger oder von mehreren zuständigen Leistungsträgern als Komplexleistung erbracht werden. Unbedingt notwendig sei der Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen dem so genannten leistenden Rehabilitationsträger und dem Leistungsberechtigten.
Die Referentin betonte, dass der LVR eine proaktive Haltung zum Persönlichen Budget habe und somit mehr Menschen mit Behinderung zur Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets motivieren möchte. Der leistungsberechtigte Mensch entscheide, wen er/sie zur Deckung des Bedarfs mit der Ausführung der Leistung beauftrage. Ein klassischer Verwendungsnachweis bzw. eine Aufgabenaufstellung sei nicht erforderlich. Zur Sicherung der Qualität seien die Erreichung der persönlichen Ziele und die Zufriedenheit der/des Budgetberechtigten maßgeblich.
In einem zweiten Impulsvortrag hob Tobias Fischer, Jurist des KSL Düsseldorf, weitere Punkte zum Persönlichen Budget hervor. Gründe für Menschen mit Beeinträchtigungen das Persönliche Budget zu nutzen, seien unter anderem der Wunsch, mehr Einfluss auf die Gestaltung der Unterstützung nehmen zu können, die Position gegenüber dem Leistungserbringer zu stärken und die Möglichkeit, den Leistungserbringer zu wechseln. Eine Schwierigkeit in das Arbeitgebermodell zu wechseln seien häufig fehlende Leistungsanbieter vor Ort.
Tobias Fischer betonte weiterhin, dass das Budget für alle Menschen mit sämtlichen Beeinträchtigungen da sei – nicht nur für Menschen mit Körperbehinderungen, sondern auch für Menschen mit kognitiven und seelischen Beeinträchtigungen, für Menschen mit einer Suchterkrankung und aus sozial problematischen Verhältnissen. Ferner verwies der Referent auf eine Budgetassistenz, die in das Budget mit einbezogen werden und die die notwendigen Unterstützungsleistungen erbringen könne. Zudem müsse der individuelle Bedarf bei den Teilhabeleistungen im Vordergrund stehen.
Anschließend berichtete eine Budgetnehmerin über ihre Erfahrungen. Mit dem Persönlichen Budget sei sie viel weniger auf die Unterstützung ihrer Familie angewiesen und ihre Arbeitssituation habe sich mit dem Persönlichen Budget deutlich verbessert. Der große Aufwand bei der Bewilligung lohne sich auf jeden Fall.
Schließlich diskutierten die rund 30 Teilnehmer*innen (Mitarbeiter*innen des LVR, von Stadtverwaltungen, EUTBs, KoKoBes und KSLs) über sehr unterschiedliche Aspekte rund um das Persönliche Budget – beispielsweise über Bedarfsermittlungen, Zielvereinbarungen und Zuständigkeiten.
Um den Austausch weiter zu fördern, wird das KSL Düsseldorf auch zukünftig Praxisdialoge anbieten.
Die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben bieten darüber hinaus vielfältige Informationen zum Persönlichen Budget, beispielsweise die Broschüre KSL Konkret #1 zum Persönlichen Budget (auch in Leichter Sprache), Videos zum Persönlichen Budget und eine Wanderausstellung, die kostenlos ausgeliehen werden kann.