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Selbstbestimmung stärken

29.07.2026
Referent Hans-Theo Jansen (vorne rechts) und Zuhörer*innen in der Färberei Wuppertal

Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) Düsseldorf lud am 14. Juli 2026 zu einem Vortrag zum Thema „Rechtliche Betreuung volljähriger Kinder durch ihre Eltern“ in die Färberei nach Wuppertal ein. Rund 30 interessierte Teilnehmer*innen folgten der Einladung. 

Hans-Theo Jansen, ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer, führte in die Thematik ein und erläuterte, was sich mit dem 18. Geburtstag ändert. Ein Betreuer dürfe nur bestellt werden, wenn ein volljähriger Mensch seine Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht umfassend ausüben könne. Betreuung bedeute keine Entmündigung, der Wille der betroffenen Person stehe im Mittelpunkt und der Aufgabenkreis des rechtlichen Betreuers müsse konkret begrenzt sein. Hierzu zählten beispielsweise Gesundheitssorge, Vermögenssorge und Behördenangelegenheiten. Als rechtliche Betreuer können beide Elternteile, ein Elternteil oder eine dritte Person bestellt werden. Bei der Auswahl der Person seien die Wünsche des Kindes maßgeblich, betonte der Referent. 

Doppelrolle: Chancen und Risiken

In sehr vielen Fällen übernehmen Mütter, Väter oder beide Elternteile die rechtliche Betreuung des Kindes. Mit der Volljährigkeit ihres Kindes haben diese Eltern eine doppelte Rolle: Sie sind weiterhin Eltern und gleichzeitig rechtliche Betreuer*innen. Hans-Theo Jansen erläuterte, welche Chancen und Vorteile, aber auch welche Risiken und Nachteile diese Doppelrolle mit sich bringt. Beispielsweise ermögliche die Doppelrolle eine schnelle Kommunikation in Krisen, bringe eine hohe Motivation und verlässliche Alltagsnähe mit sich und schaffe Vertrautheit für das Kind. Auf der anderen Seite könne beispielsweise gut gemeinte Fürsorge den tatsächlichen Willen des Kindes verdrängen und fehlende Distanz könne Abwägungen erschweren. 

Anhand von praktischen Beispielen verdeutlichte der Referent seine theoretischen Ausführungen. Zudem ging er auf die Rolle der Eltern ein, wenn eine dritte Person die Betreuung übernimmt. 

Wünsche, Aufgaben und Pflichten

Im weiteren Verlauf des Abends sprach Hans-Theo Jansen über Aufgaben und Pflichten ehrenamtlicher Betreuer*innen. Eine Betreuung bedeute rechtliche Unterstützung. Sie soll die Selbstbestimmung des erwachsenen Kindes stärken. Der freie Wille, die persönlichen Wünsche und Vorstellungen der betreuten Person seien maßgeblich. Ziel sei es, dass das Kind möglichst selbst entscheidet. Eine Stellvertretung sollte nur genutzt werden, wenn es wirklich erforderlich sei. Aufgabenbereichen seien dabei gerichtlich festgelegt. Nur bei erheblicher Gefahr oder in unzumutbaren oder rechtswidrigen Situationen dürfen Eltern als rechtliche Betreuer von den Wünschen des Kindes abweichen. 

Darüber hinaus ging Hans-Theo Jansen auf Berichtspflichten und Vermögensverwaltung ein. Hierzu zählten unter anderem eine transparente Dokumentation von Entwicklungen, Entscheidungen und Maßnahmen, die Trennung von eigenem Vermögen und dem des Kindes und die sichere Geldanlage. 

Weitere zentrale Bereiche seien Gesundheit, Wohnung und Behörden, so der Referent. Auch hier sollten Eltern als rechtliche Betreuer nur entscheiden, wenn die Einwilligungsfähigkeit in der konkreten Situation fehle. Beispielsweise sollte der Lebensmittelpunkt (Wohnort und Alltag) des erwachsenen Kindes respektiert werden. Entscheidend seien immer Wünsche und Selbstbestimmung des Kindes und nicht, was Eltern als praktisch erachten. Sofern Eltern bestimmte Schritte durchführen sollten, seien auch immer mögliche notwendige Genehmigungen durch das Gericht im Blick zu behalten. 

Fragen und Anmerkungen der Teilnehmer*innen rundeten die gelungene Veranstaltung ab. 

Weitere Veranstaltung

Ein weiterer Vortrag von Hans-Theo Jansen zum Thema „Rechtliche Betreuung volljähriger Kinder durch ihre Eltern“ findet voraussichtlich im Herbst in Mönchengladbach statt. Bei Interesse melden Sie sich gerne bei uns. E-Mail: info@ksl-duesseldorf.de, Telefon: 0211 – 69871320

Lesetipps:

KSL Konkret #7 „Rechtliche Betreuung durch Eltern“: https://www.ksl-nrw.de/de/node/5594 

Betreuungsrecht: https://www.publikationen-bundesregierung.de/pp-de/publikationssuche/betreuungsrecht-2202730