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Deutsches Institut für Menschenrechte kritisiert die Juristenausbildungsordnung des Landes Berlin

03.07.2026
Symbolbild Hammer und Waage

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat eine Stellungnahme veröffentlicht, in der es sich kritisch mit der Juristenausbildungsordnung des Landes Berlin auseinandersetzt.

Die Verordnung genüge nicht den Anforderungen der  UN-BRK. 

Das gelte sowohl unter dem Gesichtspunkt des gleichberechtigten Zugangs zur Justiz (Artikel 13) als auch unter dem Gesichtspunkt des gleichberechtigen Zugangs zu Studium und praktischer Ausbildung (Artikel 24).

Insbesondere seien angemessene Vorkehrungen zu stärken und ausdrücklich in das Gesetz  aufzunehmen.

Vgl. dazu den Bericht in den Kobinet-Nachrichten:
https://kobinet-nachrichten.org/2026/06/25/mehr-teilhabe-im-rechtssystem-beginnt-in-der-ausbildung/?utm_source=Newsletter&utm_medium=E-Mail&utm_campaign=KW+26+2026

oder hier direkt zu der Stellungnahme
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/ergebnisse-der-normenpruefung-zur-berliner-juristenausbildungsordnung

oder hier in Einfacher Sprache
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/pruefung-der-berliner-juristen-ausbildung