Unter dem Begriff „Behindertentestament“ ist nicht etwa das Testament eines Menschen mit Behinderung zu verstehen, sondern vielmehr eine letztwillige Verfügung – meist das Testament seiner Eltern – zu seinen Gunsten. Was bei der Errichtung eines solchen Testaments beachtet werden sollte, hat Rechtsanwalt Björn Jennert, Spezialist zum Thema Erbrecht, am 8. Oktober 2026 in der Stadtbibliothek in Viersen erläutert. Mit etwa 70 Teilnehmer*innen war der Raum bis auf den letzten Platz gefüllt. Veranstalter des des Infoabends war das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) Düsseldorf in Kooperation mit der KoKoBe Kreis Viersen und der Stadt Viersen.
Hauptziel jedes Behindertentestamentes sei die Zuwendung von Nachlasswerten an das lebenslang auf Sozialhilfeleistungen angewiesene Kind mit Behinderung. Ihm solle nach dem Tod der Eltern ein Leben über Sozialhilfeniveau ermöglicht werden, ohne dass der jeweilige Kostenträger wegen des sogenannten Nachranggrundsatzes der Sozialhilfe den Einsatz des Erbes verlangen könne.
Um dieses Ziel zu erreichen, böten sich zwei Lösungsmöglichkeiten an: die Vermächtnislösung und die Vor- und Nacherbschaftslösung (klassisches Behindertentestament). Björn Jennert stellte die Modelle mit ihren Vor- und Nachteilen vor. Darüber hinaus ging er auf mögliche Problemstellungen beim Behindertentestament ein. Hierzu zählten u.a. die Auswahl des richtigen Testamentsvollstreckers oder das Wohnrecht für das Kind mit Behinderung.
Mit anonymisierten Beispielen aus der Praxis stellte Björn Jennert komplexe Sachverhalte verständlich dar. Zudem empfahl er eine langfristige Planung des Erbes. In Einzelgesprächen wird er die Eltern individuell und fachkundig beraten, bevor das Behindertentestament aufgesetzt wird.
Unser Dank geht an Herrn Björn Jennert und die Kooperationspartner.