Sie wünschen sich zusätzliche Betreuung und Unterstützung im Alltag?
Schon ab Pflegegrad 1 steht Ihnen als pflegebedürftiger Person ein sogenannter
Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat als Hilfe zur selbstständigen Lebensführung zu.
In der Vortragsveranstaltung werden Fragen geklärt, wie und für welche Angebote Sie den
Entlastungsbetrag einsetzen können.