Die Rechtfertigung zur Mitnahme von Blindenführhunden in Taxen findet sich im §22des Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Dennoch wurde von Führhundhalter/-innen von Problemen berichtet, dass die Mitnahme durch die Taxifahrer/innen verweigert wurde. Eine Kollegin aus dem Komptenzzentrum Selbstbestimmt Leben hat in einem Selbstversuch getestet, ob ihr Blindenführhund problemlos in Taxen befördert wird.