Ausgehend von dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.01.2021 (Aktenzeichen B 8 SO 9/19 R) hat uns die Begründung eines konkret eingelegten Widerspruchs erreicht. Der so begründete Widerspruch war erfolgreich, die Leistungen sind anschließend unbefristet bewilligt worden.
Allgemeingültig gefasst ergibt sich folgendes Beispiel einer Begründung:
"Sehr geehrter Herr / sehr geehrte Frau [Name der Sachbearbeitung],
ich begründe meinen Widerspruch vom [Datum des Widerspruchs] gegen den Bescheid vom [Datum des Bescheides].
Gemäß dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.01.2021 (Aktenzeichen B 8 SO 9/19 R) ist eine Befristung von Leistungen dre Eingliederungshilfe unzulässig. Gleichzeitig ist die erneute Bedarfsermittlung strikt von der Bewilligung zu trennen. Das Bedarfsermittlungsverfahren soll spätestens (bzw. beim Persönlichen Budget "in der Regel") alle zwei Jahren wiederholt werden, sofern sich die Lebensumstände/ Bedarfe nicht vorher ändern (vgl. § 121 Abs. 2 SGB IX und § 29 Abs. 2 Satz 4 und 5 SGB IX). Die Leistung der Eingliederungshilfe muss jedoch unbefristet bewilligt werden (vgl. dazu das genannte Urteil, Randnummer 35).
Aus den genannten Gründen bitte ich um die kurzfristige Zusendung eines Abhilfebescheids über die unbefristete Bewilligung meiner Leistungen.
Bei Ablehnung des Widerspruchs behalte ich mir vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]"
Der Text ist ein Formulierungsbeispiel.
Die uns zugleitete Begründung hat in dem konkreten Verfahren zu einer unbefristeten Bewilligung geführt.
Über konkrete Erfolgsaussichten anderer Widersprüche ist damit aber nichts gesagt.
Prüfen Sie je nach den konkreten Umständen, ob dieses Formulierungsbeispiel zu Ihrer Situation passt, und ob Sie es verwenden möchten oder nicht.
Verfasserin: Katja Fellenberg, KSL Düsseldorf, Mail: fellenberg@ksl-duesseldorf.de