Ab dem 1. Januar 2020 gilt ein neuer Teil des Bundes-Teilhabe-Gesetzes.
Durch das Gesetz gibt es viele Veränderungen für Menschen mit
Behinderungen. Besonders dann, wenn Sie in einer Wohn-Einrichtung leben.
Bisher ist es so:
Der Träger der Eingliederungshilfe bezahlt die Unterkunft.
Und er bezahlt den Lebensunterhalt, wie Essen und Trinken.
Das Geld wird direkt an die Wohn-Einrichtung bezahlt.
Für Dinge des Alltags gibt es einen Barbetrag.
Davon kann man sich Süßigkeiten, Zigaretten und Freizeit-Aktivitäten einkaufen.
Ab dem nächsten Jahr ändert sich das alles:
Dann gibt es vom Sozialamt Geld für die Unterkunft und Lebensunterhalt.
Das Geld bekommen die Menschen mit Behinderungen.
Von diesem Geld muss alles bezahlt werden:
Die Unterkunft, der Lebensunterhalt und auch die Kleidung.
Was muss ich tun, wenn ich in einer Wohn-Einrichtung lebe?
Wir sagen Ihnen, was Sie alles bis Ende 2019 erledigen müssen
und beantworten dazu alle Ihre Fragen.
Zum Beispiel: Wie stelle ich einen Antrag auf Grundsicherung?
Die Veranstaltung ist für Menschen mit Behinderungen,
die in Wohn-Einrichtungen leben.
Bitte melden Sie sich mit dem nebenstehenden Anmeldebogen an
oder rufen Sie im Café 3b (0521 / 6 02 02) an!