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Behinderte Kinder testamentarisch absichern

06.11.2019
Testamentarische Absicherung behinderter Kinder

Eltern und Angehörige behinderter Menschen müssen im Falle des eigenen Todes vieles beachten, beispielsweise was mit dem eigenen pflegebedürftigen Kind geschieht. Ziel einer verantwortungsvollen Nachlassregelung sollte es sein, behinderte Familienangehörige auch über den eigenen Tod hinaus abzusichern. Der langjährige Spezialist für Behindertenrecht mit dem Schwerpunkt Erbrecht, Norbert Bonk, gab zahlreichen Eltern Tipps, wie im Spannungsfeld von Erb- und Sozialrecht konkrete Hilfen zugunsten des betroffenen Behinderten gefunden werden können. Zudem erläuterte er Grundlagen des Erb-, Sozial- und Steuerrechts unter besonderer Berücksichtigung der Situation von Menschen mit Behinderung.

Der nächste Vortrag von Norbert Bonk zum gleichen Thema findet am Mittwoch, den 4. Dezember 2019 von 17 bis 19 Uhr in der WFB Langenfeld, Kronprinzenstraße 39, 40764 Langenfeld, statt. Um schriftliche oder telefonische Anmeldung wird bis zum 29. November 2019 gebeten. Teilen sie uns bitte ggf. auch Ihren behindertenspezifischen Mehrbedarf mit. Die Teilnahme ist kostenfrei.
E-Mail: info@ksl-duesseldorf.de, Telefon: 0211-69871320