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Behinderte Kinder testamentarisch absichern

11.12.2019
Rechtsanwalt Bonk in Langenfeld

Eltern und Angehörige behinderter Menschen müssen im Falle des eigenen Todes vieles beachten, beispielsweise was mit dem eigenen pflegebedürftigen Kind geschieht. Ziel einer verantwortungsvollen Nachlassregelung sollte es sein, behinderte Familienangehörige auch über den eigenen Tod hinaus abzusichern. Der langjährige Spezialist für Behindertenrecht mit dem Schwerpunkt Erbrecht, Norbert Bonk, gab zahlreichen Eltern Tipps, wie im Spannungsfeld von Erb- und Sozialrecht konkrete Hilfen zugunsten des betroffenen Behinderten gefunden werden können. Zudem erläuterte er Grundlagen des Erb-, Sozial- und Steuerrechts unter besonderer Berücksichtigung der Situation von Menschen mit Behinderung.

Weitere Vorträge sind in Planung und werden auf der Webseite des KSL Düsseldorf bekannt gegeben.