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Neue Infos für Träger der Eingliederungshilfe

05.05.2020
Das Bild zeigt Pfeile und Strichmännchen in Papierform in verschiedenen Konstellationen.

Am 1. Mai wurde die „Zweite Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2“ veröffentlicht. Sie enthält u.a. Regelungen zu Öffnungen für Angebote der Eingliederungshilfe.

Diese sind im Detail:

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) (Stand 4.5.2020)
Die bisherige Verordnung enthält einige weitergehende Öffnungen z.B. für Weiterbildungseinrichtungen, Spielplätze etc.. Die neuen Öffnungen betreffen allerdings nicht die Angebote der Eingliederungshilfe. Der § 2 enthält weiterhin das Besuchsverbot für stationäre Gesundheits- und Pflegeinrichtungen sowie auch die Wohnformen der Eingliederungshilfe, besondere Wohnformen im Sinne des SGB XII sowie ähnliche Einrichtungen. Die bisherigen Regelungenwurden bis zum 10.5.2020 verlängert.

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO)
Im § 4 der Verordnung werden insbesondere Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, tagesstrukturierende Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation benannt. Der Wortlaut des Paragrafen umfasst viele Angebote der Eingliederungshilfe. Hier wurden ab dem 27.4.2020 leichte Öffnungen für die Frühförderung und Autismus-Ambulanzen ausgesprochen.

Alle weiteren Betretungsverbote werden vorerst verlängert bis zum 6.5.2020. Weitere Verlängerungen sind nicht auszuschließen.

Das MAGS, die Leistungsträger sowie die Freie Wohlfahrtspflege stehen im Kontakt, um tragfähige Hygienekonzepte zu erarbeiten, die ein erster Schritt zu einer möglichen sehr kleinschrittigen und vorsichtigen Exitstrategie für die Angebote der Eingliederungshilfe sein können. 

Alle Verordnungen, Erlasse und Allgemeinverfügungen sind zu finden unter: 
https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaem…>

Ergänzend gibt es für Mitglieder des Paritätischen weitere Informationen und Materialien im Extranet des Paritätischen unter&nbsphttps://extranet.paritaet-nrw.org/content/e4/e596517//p>