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Zum Muttertag: Aufhebung des generellen Besuchsverbots in Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe

07.05.2020
Das Bild zeigt die Flagge Nordrhein-Westfalens mit blauem Hintergrund.

Das Gesundheits- und Sozialministerium wird zum Muttertag (10. Mai 2020) die aktuell bestehenden, generellen Besuchsverbote in den Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe aufheben. Damit haben Bewohner*innen wieder die Möglichkeit, Besuche etwa von Familienangehörigen und Freunden zu bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass wichtige Schutzmaßnahmen eingehalten werden, etwa durch separate Besuchsareale, entsprechende Schutzkleidung und ein Screening der Besucher*innen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Presseerklärung MAGS vom 5. Mai 2020

Handlungsempfehlungen zum Schutz vor Infektion und vor sozialer Isolation von Menschen mit Pflegebedürftigkeit und Teilhabebeeinträchtigungen in einer Exit-Strategie in interdisziplinärer Expertise

Corona-Seite der KSL