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Neuerungen durch das GKV-IPReG

11.03.2021
Teilnehmer*innen der Videokonferenz zum IPReG

Am 4. März 2021 lud das KSL Düsseldorf Berater*innen der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) zum Austausch ein. 

Tobias Fischer, Jurist beim KSL Düsseldorf, referierte über Neuerungen durch das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG.

Zunächst gab er einen Überblick über die Entstehung des IPReG: Nachdem der Entwurf für das „Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetzes (RISG)" viele Proteste und fundierte Kritik erfahren hatte (insbesondere das Recht auf Selbstbestimmung und Entscheidung über den eigenen Aufenthalt aus Artikel 19 UN BRK wäre eklatant verletzt worden), wurde der Entwurf im Winter 2019 zurückgezogen und in der Folge durch den Entwurf des IPReG ersetzt.

Verändert wurden insbesondere:
-    Der Vorrang der stationären Unterbringung wurde nicht übernommen
-    Das Wahlrecht der Betroffenen bezüglich des Ortes der Intensivpflege wurde gegenüber dem Entwurf des RISG wieder gestärkt
-    Jedoch gab es kein Vorrang von ambulanten vor stationären Leistungen mehr 

Tobias Fischer stellte einzelne Regelungen zur Intensivpflege genauer vor und ging anschließend auf die Kritik an den Regelungen und Änderungen bei der medizinischen Rehabilitation ein. 

Erfahrungen, Fragen und Anregungen rundeten den produktiven Austausch ab. 

Das nächste Treffen der EUTBler*innen findet am 25. März 2021 zum Thema Persönliches Budget für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen statt. Mehr Infos: Austauschforum für EUTBs im Regierungsbezirk Düsseldorf | KSL Düsseldorf (ksl-duesseldorf.de)