Das im Dezember 2016 verabschiedete Bundesteilhabegesetz (BTHG) zielt darauf ab, die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) umzusetzen und eine gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen zu stärken. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat das ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik gemeinsam mit dem infas-Institut mit einem Forschungsprojekt zur Untersuchung der Umsetzung und Wirkung des BTHG beauftragt.
In diesem Zusammenhang wurde eine bundesweite Befragung entwickelt. Die Befragung richtet sich an Erbringer von Leistungen nach SGB IX Teil 2 für erwachsene Leistungsbeziehende. Teilnehmer*innen der Befragung helfen dabei, den Umsetzungstand des BTHG zu bewerten, die Kostenentwicklung in der Eingliederungshilfe (EGH) darzustellen und den Fachkräftebedarf in der EGH zu problematisieren.
Die Ergebnisse der Befragung werden in einen Forschungsbericht einfließen, der durch das BMAS veröffentlicht wird.
Die Teilnahme ist freiwillig und anonym. Es werden keine personenbezogenen Daten erhoben. Eine Teilnahme ist bis zum 31. Juli 2024 möglich.
Zur Startseite der Befragung gelangen Sie über folgenden Link: https://umfrage.isg-institut.de/uc/WiBu2024/?a=600