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Auf dem Weg zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe

10.06.2025
Teilnehmer*innen des Vernetzungstreffen im Bürgerhaus Benrath; vorne: Referent und Rechtsanwalt Tobias Fischer

Sich weiterbilden und neue Kontakte knüpfen – dies stand im Mittelpunkt des Vernetzungstreffens vom KSL.Düsseldorf am 5. Juni 2025 im Bürgerhaus in Düsseldorf-Benrath. Rund 60 Verfahrenslots*innen und Berater*innen von EUTBs, KoKoBes und SPZs aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf nutzten die Gelegenheit zum regen Austausch. Zentrales Thema des Tages war die inklusive Kinder- und Jugendhilfe.

Eine Teilnehmerin im GesprächRechtsanwalt Tobias Fischer, Iris Colsman und Katja Fellenberg vom KSL.Düsseldorf im Gespräch
Rechtsanwalt Tobias Fischer, Iris Colsman und Katja Fellenberg vom KSL.Düsseldorf (rechtes Bild)

Entstehung von SGB VIII und SGB IX und Änderungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Rechtsanwalt Tobias Fischer referierte zur Entstehung von SGB VIII und SGB IX und zu den Änderungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG).

Das SGB VIII erhielt ab dem 10. Juni 2021 eine inklusivere Grundausrichtung. Gesetzlich verankert wurden u.a. folgende Punkte: 
-    Selbstbestimmung und Inklusion als Zielbestimmungen in der Jugendhilfe 
-    Selbstvertretung und Beteiligung auch im Jugendhilfeausschuss über selbstorganisierte Zusammenschlüsse 
-    Anpassung des Behinderungsbegriffs an die UN-BRK 
-    Uneingeschränkter Beratungsanspruch beim Jugendamt 
-    Verbesserung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 
-    Inklusiver Kinderschutz 
-    Verpflichtende Einführung von Ombudsstellen 
-    Qualifizierte Beratung bei der Klärung weiterer zuständiger Leistungsträger 
-    Teilnahme der Jugendämter am Gesamtplanverfahren 
-    Angebote der Jugendarbeit müssen auch für behinderte Kinder und Jugendliche erreichbar sein 
-    Inklusive Förderung in Kindertageseinrichtungen
-    Verpflichtende gemeinsame Übergangsplanung mit Bedarfsplanung 

Stufe 2 trat am 1. Januar 2024 in Kraft:
-    Einführung von Verfahrenslots*innen – vorerst befristet bis zum 31.12.2027 befristet. Im geplanten IKJHG sollte eine Entfristung erfolgen.

Stufe 3 soll ab 2028 in Kraft treten: 
-    In diesem Gesetz müssen dann der leistungsberechtigte Personenkreis erneut bestimmt, Art und Umfang der Leistungen geregelt und Regelungen zu Kostenbeteiligungen/Kostenverteilungen festgehalten werden. Mit diesem Gesetz würde die vorrangige Zuständigkeit für alle Kinder mit Behinderung bestimmt werden.  

Rund 60 Teilnehmer*innen im Bürgerhaus Benrath
Ein voller Saal im Bürgerhaus Benrath. 

World-Café – Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Behindertenhilfe

Im anschließenden World-Café erörterten die Teilnehmer*innen in Kleingruppen Fragen zur Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Behindertenhilfe. Unter anderem ging es um Interessensvertretung von Leistungsberechtigten vs. Interessensvertretung von Leistungsträgern, die Ansiedlung der Verfahrenslots*innen innerhalb der Verwaltung, die Zusammenarbeit mit den Fallmanagement der Landschaftsverbände, die Vernetzung in der Stadt/im Kreis, Unterstützung durch Assistenz und fehlende Angebote. 

Word-Café, Runden mit Teilnehmer*innenStellwand mit Ergebnissen des Word-Cafés
Im World-Café diskutierten die Teilnehmer*innen über verschiedene Fragen. An Stellwänden wurden die Ergebnisse festgehalten. 

Viele neue Anregungen und Erkenntnisse schlossen den erfolgreichen Tag ab. Das nächste Vernetzungstreffen findet am 9. Oktober 2025 statt. 


 Auch der Tisch mit der Broschürenreihe der KSL Konkret fand regen Anklang.