14.10.2026
Unter dem Begriff „Behindertentestament“ ist nicht etwa das Testament eines Menschen mit Behinderung zu verstehen, sondern vielmehr eine letztwillige Verfügung – meist das Testament seiner Eltern – zu seinen Gunsten. Was bei der Errichtung eines solchen Testaments beachtet werden sollte, hat Rechtsanwalt Björn Jennert, Spezialist zum Thema Erbrecht, am 8. Oktober 2026 in der Stadtbibliothek in Viersen erläutert. Veranstalter des des Infoabends war das KSL.Düsseldorf in Kooperation mit der KoKoBe Kreis Viersen und der Stadt Viersen.