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18.12.2019
Schulung zum Persönlichen Budget

Über 20 Mitarbeiter*innen von Pro Mobil, Verein für Menschen mit Behinderung und Träger des KSL Düsseldorf, nahmen an der ganztägigen Schulung teil.

Tobias Fischer, Rechtsassessor des KSL Düsseldorf, führte zunächst in den Begriff und Ziele des Persönliches Budgets ein. In Deutschland gibt es das Persönliche Budget seit 2001, einen Rechtsanspruch auf Leistungen im Persönlichen Budget gibt es allerdings erst seit Anfang 2008. Das Persönliche Budget soll vor allem Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter Menschen in allen Lebensbereichen im Sinne der UN-BRK stärken und ihnen mehr Eigenverantwortung übertragen.

Im weiteren Verlauf der Schulung ging Fischer auf rechtliche Grundlagen, Rehabilitationsträger und budgetfähige Leistungen ein. Zu den Leistungen gehören:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur sozialen Teilhabe.

Zudem gab der Referent einen Überblick über Formalitäten (Bewilligungsverfahren, Antragsstellung u.a.) und ging auf mögliche Schwierigkeiten ein.

Abschließend informierte der Rechtsassessor des KSL über Änderungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen für Bezieher von Leistungen der Eingliederungshilfe und Sozialhilfe, die ab dem 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Praxisbeispiele und Gruppenarbeiten begleiteten die gelungene Schulung.