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17.11.2025
Ombudspersonen im KSL.Düsseldorf mit Katja Fellenberg, Mitarbeiterin des KSL.Düsseldorf

Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen können auf freiwilliger Basis Ombudspersonen bestellen (§ 16 Absatz 2 Wohn- und Teilhabegesetz (WTG)). Derzeit sind im Regierungsbezirk Düsseldorf 13 Ombudspersonen in drei Kreisen und vier Städten tätig. Im Auftrag der Landesbehindertenbeauftragten Claudia Middendorf, organisieren die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL) NRW regionale Netzwerktreffen und bieten bei Bedarf Schulungen für Ombudspersonen an. 

Anfang September fand ein NRW-weites Netzwerktreffen der Ombudspersonen auf Einladung von Claudia Middendorf statt. Im kleinen Kreis tauschten sich die Ombudspersonen aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf am 13. November in der Geschäftsstelle des KSL.Düsseldorf nun intensiver über ihre Tätigkeit aus.

Die anwesenden Ombudspersonen berichteten über ihre berufliche Herkunft und über ihre jetzige Tätigkeit: Sie seien im Anschluss an ihre Berufstätigkeit nun als Ombudspersonen für eine Stadt oder einen Kreis ehrenamtlich tätig. Sie brächten aus ihrer langjährigen beruflichen Tätigkeit (beispielsweise aus den Bereichen Pflege, Eingliederungshilfe oder Qualitätsmanagement) eine hohe fachliche Expertise, viel Erfahrung und ein hohes Maß an persönlichem Engagement mit.

Ombudspersonen vermitteln auf Anfrage bei Streitigkeiten zwischen Leistungsanbieterinnen bzw. Leistungsanbietern und Nutzerinnen bzw. Nutzern beziehungsweise Angehörigen. Zu ihrem Zuständigkeitsbereich gehören insbesondere ambulante Pflegedienste, ambulant betreute Wohngemeinschaften, stationäre Pflegeeinrichtungen, stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Einrichtungen der Tagespflege. Ihr Schwerpunkt liege im Bereich Pflege/Senioren und kaum im Bereich der Eingliederungshilfe, betonten die anwesenden Ombudspersonen. 

Anfragen erhielten sie beispielsweise von der kommunalen WTG-Behörde, mit der sie teilweise eng zusammenarbeiteten. Die Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter seien verpflichtet, die Wahrnehmung der Aufgaben der Ombudspersonen zu ermöglichen.

Inhaltlich ginge es beispielsweise um Konflikte zur Art und Weise der Pflege und Betreuung, um die Organisation der medizinischen Betreuung, um Abläufe, die Kommunikation und die Verpflegung in Einrichtungen und vieles mehr, so die Ombudspersonen. In manchen, sehr problematischen Fällen, würden sie sehr spät kontaktiert, und würden daher eine frühere Kontaktaufnahme begrüßen. 

Die Ombudspersonen betonten, dass sie lediglich einen Beratungs- bzw. Vermittlungsauftrag hätten, aber nicht aktiv handeln oder eingreifen würden. 

Während des Austausches wurde deutlich, dass es in den Städten und Kreisen unterschiedliche Arbeitsweisen und Aufgaben und auch ein unterschiedliche Rollenverständnis der Ombudspersonen gibt. An dieser Stelle planen die KSL.NRW anzusetzen und Schulungen anzubieten, beispielsweise zu Möglichkeiten und Grenzen der Ombudspersonen und zu den Themen Rechtssicherheit und Gewaltschutz.

Das nächste Austauschtreffen der Ombudspersonen aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf ist für den 19. März 2026 (online per Zoom) geplant. Themenvorschläge nehmen wir gerne entgegen.

Kontakt KSL.Düsseldorf:
E-Mail: info@ksl-duesseldorf.de
Telefon: 0211-69871320

Kontaktdaten der Ombudspersonen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz in NRW:  https://www.lbbp.nrw.de/wichtige-adressen-anlaufstellen/monitoring-und-beschwerdestelle/ombudspersonen-nach-dem-wtg