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15.07.2019
Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) werden ab dem 1.1.2020 die existenzsichernden Leistungen von den Fachleistungen getrennt. Aus diesem Grund müssen Menschen mit Behinderungen, die in stationären Wohnformen leben, bis zum Ende des Jahres 2019 noch einen Antrag auf Weiterbewilligung ihrer Grundsicherung stellen.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe und die Kommunen in Westfalen-Lippe haben sich auf ein verkürztes Formular zur Weitergewährung der Grundsicherung geeinigt. Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben OWL hat für dieses Formular eine Ausfüllhilfe in Einfacher Sprache erstellt, die die korrekte Bearbeitung des Antrags erleichtern soll.
Die Ausfüllhilfe finden Sie auf der rechten Seite als kostenloses PDF-Dokument zur direkten Benutzung.
Das Antragsformular, auf die sich die Ausfüllhilfe bezieht, haben wir ebenfalls auf der rechten Seite zur Verfügung gestellt.
Sofern bestimmte Anwender oder Kommunen noch Ergänzungen oder Änderungen an der Ausfüllhilfe vornehmen wollen, haben wir diese auch als bearbeitbares Word-Dokument eingestellt.
Kommunen, die andere Antragsformulare nutzen, sind herzlich eingeladen, die Erklärungen in einfacher Sprache für eine eigene Ausfüllhilfe zu kopieren.