• „Möglichkeiten der Unterstützung für Kinder und Familien kennen und nutzen - Wenn´s schwierig wird, steht Hilfe bereit"

    Die Möglichkeiten der Unterstützung für Familien mit Kindern mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sind vielfältig. Für die Familien ist es allerdings eine große Herausforderung sich einen Überblick über die verschiedenen Leistungen zu verschaffen.

  • Die AG "Menschen mit intellektueller und komplexer Behinderung" der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) befasst sich in ihrer aktuellen Broschüre "Teilhabe bis zum Lebensende" mit dem Recht auf gleichberechtigte und umfassende Teilhabe für alle Menschen mit Behinderung – unabhängig von Lebensalter und Pflegebedarf.

  • Der Ausschnitt eines Plakates. In der Ecke steht "Wie sehen Blinde Bilder". Unten ist das Logo des KSL-MSi-NRW abgebildet.
    Wie sehen Blinde Bilder?

    Das KSL-MSi-NRW hat zwei Plakate erstellt, um über die Relevanz von Alternativtexten für Menschen mit Sehbehinderung aufzuklären.

    Obwohl es, sowohl bei Textverarbeitungsprogrammen und Präsentationsprogrammen sowie bei Social Media Plattformen, längst die Möglichkeit gibt Alternativtexte einzupflegen, wird es oft vergessen.

    Informationen zur inhaltlichen Gestaltung von Alternativtexten gibt es unter: https://ksl-msi-nrw.de/de/node/3217

  • Mit der Checkliste „DGS-Videos – so geht´s richtig!“ zeigt das KSL-MSi-NRW auf, wie Gebärdensprach-Videos auch für hörbehinderte Internetnutzer*innen mit Sehbehinderung barrierefrei gestaltet werden können.

  • Türanhänger in grün für blinde und sehbehinderte Menschen
    Türanhänger für blinde und sehbehinderte Menschen

    Für blinde und sehbehinderte Menschen, die stationär im Krankenhaus sind, ist es wichtig, dass die Pflegenden, Ärztinnen und Ärzte und andere MitarbeiterInnen des Krankenhauses sich richtig verhalten.

  • Die Broschüre "Umgang mit Taubblindenassistenz" vermittelt alle alle wichtigen Informationen rund um das Thema Taubblindenassistenz. Es werden praxisnah viele verschiedene Beispiele für eine gute Zusammenarbeit zwischen zwischen taubblinden Menschen und ihrer Taubblindenassistenz gezeigt und vorgestellt.

  • Foto mehrerer Ausgaben der Broschüre KSL-Konkret #4 Vielfalt Pflegen
    Foto mehrerer Ausgaben der Broschüre KSL-Konkret #4 Vielfalt Pflegen.

    Das Info-Heft gibt es nicht in Leichter Sprache.
    Das Info-Heft haben wir für Schüler geschrieben.
    Für Schüler, die eine Ausbildung zum Pfleger machen.

  • Hier finden Sie grundsätzliche Informationen zu Alternativtexten und ein Schema mit dessen Hilfe Sie ganz leicht eigene Alternativtexte erstellen können.

  • Viele blinde und sehbehinderte Menschen lesen Dokumente am Computer mit Hilfe eines sogenannten Screenreaders (Bildschirmvorlese-Software). Damit dieser Dokumente gut erfassen und vorlesen kann, gilt es einige Richtlinien zu beachten.

    Aber auch für Menschen mit einer Sehbehinderung ist es wichtig, bei der Gestaltung des Dokumentes (zum Beispiel bei der Auswahl der Schriftart und -größe), bestimmte Formatierungen auszuwählen.

  • Foto mehrerer Ausgaben der Broschüre KSL-Konkret #3 Eltern mit Behinderung
    Foto mehrerer Ausgaben der Broschüre KSL-Konkret #3 Eltern mit Behinderung

    Das Info-Heft gibt es auch in Leichter Sprache.

    Dieses Heft ist für Eltern mit Behinderung.
    Oder für Menschen mit Behinderung,
    die Eltern werden möchten.

  • Foto mehrerer Ausgaben der Broschüre KSL-Konkret #2 Einkommen und Vermögen
    Foto mehrerer Ausgaben der Broschüre KSL-Konkret #2 Einkommen und Vermögen

    Das Info-Heft KSL-Konkret #2 gibt es noch nicht in Leichter Sprache.

    Im Heft geht es um Änderungen
    durch das neue Bundes-Teilhabe-Gesetz.

    Was ändert sich für Sie
    beim Einkommen und beim Vermögen?

  • Juli 2020: Am 13. September 2020 finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. Jeder Mensch hat das Recht zu wählen.

    Die Broschüre "Kommunal-Wahl in Nordrhein-Westfalen" beantwortet in Leichter Sprache sämtliche Fragen rund um die Wahl, zum Beispiel: "Was wähle ich bei der Kommunal-Wahl", "Was sind politische Parteien?" oder "Brief-Wahl: Wie geht das?"

    Die Broschüre wurde von der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalens erstellt. 

    Sie steht als Download bereit. 

  • Juni 2020: Die Broschüre „Barrierefreie Wahllokale“ zeigt auf, wie ein Wahllokal barrierefrei gestaltet wird und wie Wahlhelfer*innen Menschen mit Beeinträchtigungen vor Ort im Wahllokal unterstützen können. 

    In der Broschüre wird differenziert auf den Umgang mit Menschen mit geistiger Beeinträchtigung, mit Hörbeeinträchtigung und Sehbeeinträchtigung eingegangen.

    Das PDF-Dokument steht zum Download bereit.

  • Gemeinsam mit der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB ®) der Deutschen Gesellschaft für Taubblindheit gGmbH hat das KSL-MSi-NRW einen zweiseitigen Notfall-Pass für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen entwickelt. Diesen Pass können Betroffene für Notsituationen bei sich führen.

    In diesem Notfall-Pass können persönliche Angaben zur Person sowie zu wichtigen Ansprechpartnern (z.B. Angehörigen, Hausarzt) sowie besondere Erkrankungen eingetragen werden.

  • Eine medizinische Versorgung sowie Behandlung im Gesundheitswesen erfordert Kommunikation auf Augenhöhe. Aufgrund der Hörbehinderung brauchen hörbehinderte Menschen eine/n Gebärdensprachdolmetscher/In oder eine andere Kommunikationsunterstützung.

  • Im Rahmen der Kampagne „Inklusive Gesundheit“ der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben hat das KSL-MSi-NRW Türanhänger für Patienten/innen in Krankenhäusern entwickelt.

    Der Türanhänger signalisiert Ärzten und Pflegepersonal schon vor dem Eintreten, dass im Stationszimmer ein/e Patient/in mit Hörbehinderung oder Taubblindheit liegt.

  • So vielfältig wie die Art einer körperlichen Einschränkung oder Behinderung sein kann – so vielfältig sind auch die gesetzlichen Grundlagen und individuellen Regelungen, die allen Menschen in unserer Gesellschaft selbstbestimmte Mobilität ermöglichen sollen.

  • Die KSL.NRW gehen in ihrer Expertise auf einzelne Aspekte des Referentenentwurfs für ein Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPREG) ein. Dabei beschränken sie sich auf die Regelungen, die sich unmittelbar auf die Situation behinderter Menschen und deren gesellschaftliche Teilhabe auswirken.

  • Für alle Kinder, die großes Interesse am Erlernen der Gebärdensprache haben, gibt es auch eine kleine Überraschung. Unsere kleine Nina ist eine Handpuppe, die mit den Händen gebärden kann. Sie ist selbst taub. Das Besondere an der Handpuppe ist, dass sie echte Zöpfe und einen Gebärdennamen hat. Nina hat im September ihren 3. Geburtstag gefeiert und für alle Kinder das Spiel „Rasante Autofahrt“ in digitaler Form vorbereitet. Ein technisch innovatives Plakat mit dem Profil von Handpuppe Nina, in Verbindung mit einem QR CODE, ermöglicht es den Kindern, erste Gebärden spielerisch zu erlernen.

  • Viele Info-Hefte übereinander
    Viele Info-Hefte auf einem Tisch

    Im Info-Heft "KSL-Konkret #1 in Leichter Sprache" finden Sie viele Infos zum Persönlichen Budget.

    Das Info-Heft erklärt was das Persönliche Budget ist.

    Das Info-Heft erklärt, wie Sie einen Antrag auf ein Persönliches Budget stellen können.

    Das Info-Heft erklärt, was eine Zielvereinbarung ist.

    Im Info-Heft finden Sie viele Tipps zum Persönlichen Budget.

    Im Heft stehen auch Adressen von Beratungs-Stellen.

  • Behinderte Menschen, die in hohem Maße auf intensivpflegerische Behandlungspflege zur Beatmung angewiesen sind, sollen durch eine Neuregelung diese Leistungen künftig grundsätzlich nur noch in stationären Pflege- und Wohneinrichtungen bekommen mit der Konsequenz, dass sie aus einer eigenen Wohnung in eine solche Einrichtung ziehen und dort dauerhaft verbleiben müssten. Das KSL Köln setzt sich kritisch mit dem Gesetzentwurf auseinander und lehnt diesen in der vorliegenden Form strikt ab.

  • Der Abschlussbericht zum „Modellprojekt zur Gewaltprävention und Gewaltschutz für Mädchen und junge Frauen mit Behinderung/chronischer Erkrankung - Mädchen sicher inklusiv“ –   beinhaltet Zahlen, Fakten und Erkenntnisse der 3,5 jährigen Projektlaufzeit (2015-2018). Das Modellprojekt mündet 2019 in die NRW-weite „Fachstelle zur Gewaltprävention und Gewaltschutz für Mädchen und junge Frauen mit Behinderung/chronischer Erkrankung - Mädchen sicher inklusiv“ - gefördert vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

  • Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. (bvkm) hat das Merkblatt "Was ändert sich für erwachsene Bewohner stationärer Einrichtungen ab 2020?" veröffentlicht. Darin erläutern Katja Kruse und Sebastian Tenbergen vom bvkm, was sich ab 01.01.2020 durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und dem damit verbundenen grundlegenden Systemwechsel bei den bisherigen stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe ändern wird.

  • Wenn das Sehvermögen nachlässt oder gar verloren geht, stehen die Betroffenen wie ihre Partner und Angehörigen vor einer großen Herausforderung. Wie geht das Leben weiter? Was können Partner, Familie oder Freunde tun? Wo gibt es Rat und Hilfe? Diese Broschüre des DBSV gibt eine erste Orientierungshilfe, um die neue Lebenssituation zu bewältigen. Neben Erfahrungsberichten von Betroffenen enthält sie praktische Tipps für den Alltag, für Mobilität, Freizeit und Beruf, gibt Empfehlungen für spezielle Schulungen und Informationen über Hilfen und Hilfsmittel.

  • Der unterhaltsame Ratgeber des DBSV mit zahlreichen Karikaturen enthält Tipps zum richtigen Umgang mit blinden und sehbehinderten Menschen und wie man sie in Alltagssituationen am besten unterstützen kann.

  • Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) werden ab dem 1.1.2020 die existenzsichernden Leistungen von den Fachleistungen getrennt. Aus diesem Grund müssen Menschen mit Behinderungen, die in stationären Wohnformen leben, bis zum Ende des Jahres 2019 noch einen Antrag auf Weiterbewilligung ihrer Grundsicherung stellen.

  • Die Broschüre des bvkm gibt einen Überblick darüber, welche Rechte und Pflichten behinderte Menschen mit Erreichen der Volljährigkeit haben. Behandelt werden unter anderem die Themen rechtliche Betreuung, Wahlrecht und Führerschein.

  • Februar 2019: Tiefergreifende Analyse des Umsetzungsstands der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-
    Westfalen von Susanne Kroworsch im Auftrag der Monitoring-Stelle UN-BRK. Die Untersuchung nimmt vier ausgewählte Lebensbereiche, die den Alltag von Menschen mit Behinderungen maßgeblich bestimmen, genauer in den Blick: Wohnen, Fortbewegung, Bildung und Arbeit.

  • Gemeinsam Weichen stellen
    Gemeinsam Weichen stellen

    Gemeinsam Weichen stellen - Die Broschüre dokumentiert die Auftaktveranstaltung des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Arnsberg im Bürgerzentrum Bahnhof Arnsberg am 23. März 2017. Die Veranstaltung war zugleich Startschuss für ein ambitioniertes Vorgehen: Angebote, Infrastruktur und Unterstützung in einer Region sollen barrierefrei und nutzbar für alle werden.

  • Foto mehrerer Ausgaben der Broschüre KSL-Konkret #1
    Foto mehrerer Ausgaben der Broschüre KSL-Konkret #1 Persönliches Budget

    Im Info-Heft "KSL-Konkret #1 in Leichter Sprache" finden Sie viele Infos zum Persönlichen Budget.

    Das Info-Heft erklärt was das Persönliche Budget ist.

    Das Info-Heft erklärt, wie Sie einen Antrag auf ein Persönliches Budget stellen können.

    Das Info-Heft erklärt, was eine Zielvereinbarung ist.

    Im Info-Heft finden Sie viele Tipps zum Persönlichen Budget.

    Im Heft stehen auch Adressen von Beratungs-Stellen.
     

    Sie können das Info-Heft bestellen.

    Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen wohnen, kostet das nichts.

  • Am 26.04.2018 fand im Wissenschaftspark Gelsenkirchen der Fachtag ‚Persönliches Budget - Mehr als Geld.‘ statt.

    Der Fachtag wurde von den Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben und deren Koordinierungsstelle in enger Kooperation mit den beiden nordrhein-westfälischen Landschaftsverbänden (LWL und LVR) und der LAG Persönliches Budget NRW organisiert und durchgeführt.

  • Ratgeber des ADAC zur Mobilität für Menschen mit Behinderung: Informationen rund um Auto & Führerschein; Barrierefreies Reisen mit Bus, Bahn & Flugzeug; Tipps, Adressen & Vergünstigungen 

  • Die Liste des NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. enthält Anwaltsadressen, bei denen behinderte Menschen gute Erfahrungen gemacht haben, was die Aufgeschlossenheit für das jeweilige Anliegen angeht. Die AnwältInnen sind teilweise selber behindert, ihre Spezialgebiete sind – soweit vorhanden – in Klammern aufgelistet. Die Liste selber wird nach Postleitzahlen geführt.

  • Blindenführhunde sind speziell geschulte Hunde. Sie ermöglichen blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen eine eigenständige und gefahrenlose Orientierung. Blindenführhunde sind nach § 33 SGB V gesetzlich anerkannte medizinische Hilfsmittel. Sie sind anzusehen wie Rollstühle oder Hörgeräte.

    In Abstimmung mit der Fachgruppe der Führhundhalter der BSV NRW hat das KSL-MSi-NRW einen Flyer gestaltet .Dieser richtet sich an Ärzte und medizinisches Personal.

  • An der Fernuniversität Hagen fand am 8. März eine Veranstaltung über neue Chancen für Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt statt. Das KSL Köln hielt einen Vortrag über aktuelle Schwierigkeiten behinderter Menschen bei der Arbeitssuche. Dieser Vortrag kann hier heruntergeladen werden.

  • Das Foto zeigt einen Führhund, der eng an der Seite eines Menschen geht.
    Das Foto zeigt einen Führhund, der eng an der Seite eines Menschen geht.

    Die Rechtfertigung zur Mitnahme von Blindenführhunden in Taxen findet sich im §22des Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Dennoch wurde von Führhundhalter/-innen von Problemen berichtet, dass die Mitnahme durch die Taxifahrer/innen verweigert wurde. Eine Kollegin aus dem Komptenzzentrum Selbstbestimmt Leben hat in einem Selbstversuch getestet, ob ihr Blindenführhund problemlos in Taxen befördert wird.

     

  • KSL Expertise

    Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die im Bundesteilhabegesetz normierten Änderungen, die die Länderzuständigkeit betreffen, vollzogen werden. Insbesondere die Regelungen zur Zuständigkeit müssen auf Landesebene neu geregelt werden.
    Dem Gesetzentwurf zufolge, ist für die Landesregierung bei der Regelung der Zuständigkeit „die inklusive Lebensgestaltung von Menschen mit Behinderungen und die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in Nordrhein-Westfalen“ ein entscheidender Maßstab. Ziel der Landesregierung ist es daher „Leistungen wie aus einer Hand zu erbringen“, um die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Diese Zielrichtung der Landesregierung wird von den Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL) begrüßt. Schritte in diese Richtung sind zwingend notwendig, um das Eingliederungshilferecht im Sinne der UN – Behindertenrechtskonvention weiterzuentwickeln.

  • Die Ergebnisse der Erhebung zur barrierearmen Gastronomie in Bielefeld stehen jetzt als Download zur Verfügung. Sie finden zum einen ein Verzeichnis mit den ausführlichen Informationen und zum anderen eine tabellarische Kurzübersicht der bewerteten Restaurants mit den wichtigsten Informationen.

  • Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Selbsthilfe hat im Rahmen des Projekts "Mehr Partizipation wagen" eine Arbeitshilfe zur Unterstützung von Kommunen für die Erarbeitung von Satzungen zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen / chronischen Erkrankungen in den Kommunen NRWs veröffentlicht.

  • Das Bild zeigt eine Person, die zu ihrem eigenen Schutz eine Hand vors Gesicht hält.
    Das Bild zeigt eine Person, die zu ihrem eigenen Schutz eine Hand vors Gesicht hält.

    Im Jahr 2002 wurde in Dortmund der Runde Tisch gegen Häusliche Gewalt etabliert. Er sorgt für eine professionelle Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes in Dortmund. Der Runde Tisch wird durch die Frauenberatungsstelle koordiniert. Dazu gibt es eine Broschüre des Vereins Frauen helfen Frauen e.V. in 22 Sprachen, einschließlich Leichter Sprache.

  • Das KSL Köln nimmt Stellung zu den in der RTL-Sendung „Team Wallraff“ vom 23. Februar 2017 geschilderten Missständen in mehreren Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und setzt sich schwerpunktmäßig mit der Frage auseinander, wie solche Vorfälle und Verhältnisse in Zukunft ausgeschlossen werden können.

  • Das Bundesarbeitsgericht (BAG) gibt seine zuletzt ergangene Rechtsprechung auf und verlangt nicht länger, dass man, um die Rechte des Schwerbehindertenrechts für sich in Anspruch nehmen zu können, in einer Bewerbung ausführlich den Grad der Behinderung (GdB) oder weitere Einzelheiten zur Behinderung darlegt. Vielmehr ist es ausreichend, von einer Schwerbehinderung zu sprechen und sinnvollerweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite) der Bewerbung beizufügen.

  • Die Broschüre Tipps für den Umgang und die zur Kommunikation zwischen Menschen mit und ohne Sinnesbehinderung legt Möglichkeiten dar, wie Kommunikation gestaltet werden kann. Die verschiedenen Kommunikationsformen von Menschen mit Sinnesbehinderung sind gelistet und erklärt. Des Weiteren erfolgen Tipps, was bei der Kommunikation mit Menschen mit Sinnesbehinderung zu beachten ist. Ziel ist es Unsicherheiten abzubauen und die Kommunikation zwischen Menschen mit und ohne Sinnesbehinderungen zu fördern.

  • Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für Menschen mit Sinnesbehinderung Nordrhein-Westfalen (KSL-MSi-NRW) stellt sich in diesem Flyer vor.

  • Das Lormen ist ein Verständigungsmittel, welches von Menschen mit Hörsehbehinderung verwendet werden kann. Hierzu wird mit Hilfe eines Tast-Alphabets auf der Handfläche des Empfängers buchstabiert.

  • Menschen mit Hörbehinderungen haben verschiedene Möglichkeiten zu kommunizieren. Ein Teil der Gruppe verwendet Gebärdensprache. Das Fingeralphabet nutzen sie zusätzlich zur Gebärdensprache, um unbekannte Begriffe oder Namen zu buchstabieren, bevor dafür eine Gebärde festgelegt worden ist.

  • Das Braille-Alphabet ist ein weltweit bekanntes tastbares Buchstabiersystem für blinde Menschen. Weltweit hat fast jede geschriebene Sprache ebenfalls eine Brailleschrift. Eine weltweit einheitliche Blindenschrift gibt es nicht.

  • In der vorliegenden Checkliste erfahren Sie, wie Sie Ihre Veranstaltung bestmöglich barrierefrei gestalten können. Es ist positiv hervorzuheben, dass bereits verschiedene Checklisten entwickelt wurden, damit Veranstaltungen barrierefrei geplant und durchgeführt werden können. Daher soll mit dieser Broschüre das Rad nicht neu erfunden werden. Da bisherige Checklisten aber nicht oder nicht tiefgehend Sinnesbehinderungen berücksichtigen, liegt der Fokus dieser Checkliste allein auf Menschen mit Sinnesbehinderung und Ihren Bedarfen.

  • Durch die Neuregelungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) obliegt es gemäß § 94 SGB IX (BTHG) den Ländern, den oder die Träger der Eingliederungshilfe für das jeweilige Bundesland zu bestimmen. Auch in Nordrhein-Westfalen wird derzeit über diese Frage diskutiert.

    Die KSL nehmen diese Diskussion zum Anlass, um ein eigenes Votum zur Bestimmung der Trägerschaft und zur Verteilung der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe abzugeben. Dabei nehmen die KSL Bezug auf die Tagesordnung der Anhörung im Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) vom 23. Mai 2017.