Behindertentestament: Worauf muss ich achten?
Unter dem Begriff „Behindertentestament“ ist nicht das Testament eines Menschen mit Behinderung zu verstehen, sondern vielmehr eine letztwillige Verfügung zu seinen Gunsten. Was bei der Errichtung eines solchen Testaments beachtet werden sollte, erläuterte Rechtsanwalt Björn Jennert am 29. April im Paritätischen Zentrum in Mönchengladbach. Eine weitere Veranstaltung findet am 1. Juli 2026 in Solingen statt.








