Kinder mit Behinderung testamentarisch absichern
Unter dem Begriff „Behindertentestament“ ist nicht etwa das Testament eines Menschen mit Behinderung zu verstehen, sondern vielmehr eine letztwillige Verfügung – meist das Testament seiner Eltern – zu seinen Gunsten. Was bei der Errichtung eines solchen Testamentes beachtet werden sollte, erläutert Rechtsanwalt Björn Jennert am 29. April 2026 im Pariätischen Zentrum in Mönchengladbach-Rheydt. Die Teilnahme ist kostenfrei.








