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10.02.2021
Darstellung des Virus und eine Spritze

Die 53 nordrhein-westfälischen Impfzentren sind am Montag, 8. Februar 2021, wie geplant gestartet. Am gleichen Tag ist die neue Impfverordnung in Kraft getreten. Sie folgt den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und berücksichtigt erste Erfahrungen aus der Impfkampagne. Zum einen wird in der neuen Impfverordnung die Gruppe zwei um einige Vorerkrankungen erweitert. Außerdem werden weitere Personengruppen in diese aufgenommen.

 Die Impfverordnung zum 8. Februar 2021 gibt es hier: 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_BAnz_AT_08.02.2021_V1.pdf/a>

Die Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung vom 24. Februar 2021 gibt es hier: 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/1._AEndVO_zur_CoronaImpfV_BAnz_AT_24.02.2021_V1.pdf/a>

Seit dem 10. März 2021 liegt eine neue, überarbeitete Impfverordnung vor: 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/Corona-ImpfV_BAnz_AT_11.03.2021_V1.pdf/a>

Informationen zur Schutzimpung, zu Regeln des öffentlichen Lebens und vielen weiteren Themen - auch in Leichter Sprache und Gebärdensprache – stellt das MAGS zur Verfügung: 

https://www.mags.nrw/coronavirus/a>

Am 1. März 2021 hat Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann den weiteren Impfplan für das Land Nordrhein-Westfalen vorgestelllt. Ab dem 8. März 2021 erhalten demnach unter anderem Personal, Bewohner*innen und Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen ein Impfangebot. In den nächsten Wochen soll zudem mit Impfungen von schwer pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit begonnen werden. Die aktuelle Pressemitteilung gibt es hier: 

https://www.mags.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-stellt-impfplan-fuer-die-priorisierungsgruppe-2-vor/a>

Am 26. Februar 2021 teilte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen mit, dass Nordrhein-Westfalen Einzelfallentscheidungen bei Coronaschutzimpfungen regelt. Die aktuelle Pressemitteilung gibt es hier: 

https://www.mags.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-regelt-einzelfallentscheidungen-bei-coronaschutzimpfungen/a>

Erlässe zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gibt es hier:

https://ksl-duesseldorf.de/de/node/3545/a>

Ein Abrechnungsformular für Gebärdensprachdolmetscher*innen gibt es hier:  

https://ksl-duesseldorf.de/public/2021/02/210205_Anlage_Dolmetscher%20Abrechnungsformular.pdf/a>

Nach Informationen von Frau Claudia Middendorf, Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen, werden bei der Schutzimpfung gegen Covid-19 auch die Kosten für Schriftdolmetscher*innen und Taubblindenassistenz übernommen. 

Die Abrechnungen der Dolmetscher*innen und Assistenz sind bei dem zuständigen Impfzentrum einzureichen. 

Gebärdensprachdolmetscher*innen, Schriftdolmetscher*innen sowie Taubblindenassistenz werden nicht vor Ort gestellt, sondern müssen mitgebracht werden.

Zahlreiche Informationen und Links rund um das Corona-Virus gibt es auch im Corona-Wegweiser der KSL NRW:

https://ksl-duesseldorf.de/de/corona/a>