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Kachelbild Thema Recht

Wir setzen uns dafür ein, dass Diskriminierungen vermieden und abgebaut werden. Menschen mit Behinderungen müssen gleichberechtigt und vollumfänglich am Leben teilhaben können. Dabei kommen wir regelmäßig mit Recht in Berührung. Meistens geht es dabei um die deutschen Sozialgesetzbücher. Manchmal sind auch Paragraphen aus anderen Rechtsbereichen wichtig, zum Beispiel aus dem Arbeits- oder Verwaltungsrecht. 

In allen Rechtsgebieten wollen wir das Verbot aus dem Grundgesetz, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf, in die Praxis transportieren helfen. Dabei werden Regelungen und Gerichtsentscheidungen des Europarechts und des Völkerrechts  immer wichtiger.

So ist die UN-Behindertenrechtskonvention als Grundlage unserer Arbeit ein völkerrechtlicher Vertrag. Ein Großteil unserer Arbeit besteht darin, die UN-Behindertenrechtskonvention im deutschen Recht und der deutschen Verwaltungspraxis wirksam werden zu lassen.

Wir weisen regelmäßig auf - unserer Meinung nach - wichtige Gerichtsentscheidungen und sonstige rechtliche Nachrichten hin: https://www.ksl-nrw.de/de/taxonomy/term/127



Testamentarische Absicherung behinderter Kinder

Eltern und Angehörige behinderter Menschen möchten ihre behinderten Familienangehörigen auch über den Tod hinaus absichern. Aus diesem Grund arbeitet das KSL.Düsseldorf mit einem externen Spezialisten für Behindertenrecht mit dem Schwerpunkt Erbrecht zusammen und bietet im gesamten Regierungsbezirk Veranstaltungen zu diesem Thema an. 

Der Jurist gibt Tipps, wie im Spannungsfeld von Erb- und Sozialrecht konkrete Hilfen zugunsten des betroffenen Behinderten gefunden werden können. Behandelt werden Grundlagen des Erb-, Sozial- und Steuerrechts unter besonderer Berücksichtigung der Situation von Menschen mit Behinderung.

Die Termine zu den Veranstaltungen gibt es auf unserer Webseite: www.ksl-duesseldorf.de/termine/aktuell