30.03.2023
Es ist schon schlimm genug, um Sozialleistungen streiten zu müssen. Noch schwieriger wird es, wenn der Kostenträger zustehende laufende Leistungen nicht auszahlt, sondern damit stattdessen (streitige) Erstattungsansprüche aus der Vergangenheit tilgen will. Die laufende Versorgung ist dann schnell gefährdet. Das Sozialgericht Augsburg hat diese Praxis in einem aktuellen Urteil untersagt. Unser Rechtsexperte Manuel Salomon hat sich das Urteil genauer angesehen.